Initiative für
Wissenschaftliche Medizin

Homöopathie als Kassenleistung - Ministerien ablehnend

Es liegen seit einiger Zeit die Stellungnahmen von 3 befragten Ministerien zu den Forderungen der "Bürgerinitiative Homöopathie als Kassenleistung" vor. Die Ministerien sehen keinen Grund, die Forderungen der Bürgerinitiative zu erfüllen.

Wie früher berichtet, wurde am 13.10.2016 von einer "Bürgerinitiative Homöopathie als Kassenleistung" eine parlamentarische Bürgerinitiative dem Parlament übergeben. Der Stand des Verfahrens kann hier eingesehen werden. Es liegen die ablehnenden Stellungnahmen von 3 Ministerien und die der Apothekerkammer vor.

In Kürze:

Das Ministerium für Wissenschaft und Forschung stellt fest

  • Die Gestaltung von Curricula obliegt den Universitäten, die teilweise schon Komplementärmedizin aufgenommen haben
  • Eine finanzielle Unterstützung von Forschung über Homöopathie durch Universitäten erfolgt nicht

 Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt fest, dass

  • es für die Forderungen der Intiative auf Übernahme der Kosten von homöopathischer Behandlung nicht zuständig ist, sondern das Ministerium für Gesundheit und Frauen.

 Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger führt aus

  • Nach seinen Informationen gibt es keine wissenschaftliche Grundlage, die einen Effekt von Homöopathika über einen allfälligen Placeboeffekt hinaus belegt
  • Es wird u.a. auf die ablehnende Expertenmeinung von Prof. Dr. Gartlehner über die Homöopathie und die Initiative "Homöopathie als Kassenleistung" hingewiesen
  • Vor diesem Hintergrund sei es nicht zu verantworten, solche Zubereitungen allgemein aus öffentlichen Mitteln zu finanzieren
  • Gemäß den Richtlinien über die ökonomische Verschreibweise von Heilmitteln und Heilbehelfen (RöV 2005) §8 Abs.4 ist die Kostenübernahme für Homöopathika explizit nur in Ausnahmefällen möglich.

Die Apothekerkammer kommt zu dem Schluß

  • "Aus Sicht der Österreichischen Apothekerkammer wäre eine Vorgehensweise, die
    eine möglichst breite Zustimmung findet, sinnvoll, und regen wir daher an, den
    Obersten Sanitätsrat neuerlich zu befassen."

 Das Ministerium für Gesundheit und Frauen stellt abschließend fest:

  • Deshalb muss sich die Verpflichtung der Krankenversicherungsträger zur Kostenübernahme grundsätzlich auf jene medizinischen Methoden beschränken, deren Wirksamkeit als Krankenbehandlung überwiegend wissenschaftlich anerkannt ist. Im Einzelfall kann ohnehin nach der dargestellten Judikatur zu Außenseitermethoden eine Kostentragungsverpflichtung entstehen

  • "Das Begehren der parlamentarischen Bürgerinitiative „Homöopathie als Kassenleistung“ ist daher nicht zu befürworten."

Erfreulicherweise ist daher zu erwarten, dass die parlamentarische Bürgerinitiative "Homöopathie als Kassenleistung" ihre Forderungen  nicht durchsetzen können wird.

     

    Hier die direkten Links zu den vollständigen Texten der Stellungnahmen: